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Spenden von Zuschauern aus Deutschland sind gemäss Feststellungsbescheid nach § 60a Abs. 1 AO vom 29. Juni 2018 von der Steuer abzugsberechtigt, da Inspiration4Today e. V. gemeinnützige Zwecke nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO fördert!
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